Barrierefrei ... Internet ohne Hürden ...

"Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."
(Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes)

Barrierefreies Internet bezeichnet Internet-Angebote, die von allen unabhängig von ihren körperlichen und/oder technischen Möglichkeiten uneingeschränkt genutzt werden können.

Dies schließt sowohl Menschen mit und ohne Behinderungen, als auch Benutzer mit technischen (z. B. Textbrowser) oder altersbedingten Einschränkungen (z. B. Sehschwächen) als auch automatische Suchprogramme mit ein.

Die "barrierefreie" Version einer Website ist der herkömmlichen deutlich überlegen, da für ein Redesign der Seite nur eine CSS-Datei ausgetauscht werden muss, ohne auch nur eine einzige Änderung im (X)HTML-Dokument vornehmen zu müssen.

Somit ist Barrierefreiheit auch ein Qualitätsmerkmal für Webseiten.

Unser Beitrag zur Barrierefreiheit:

  • Beratung zur Barrierefreiheit von Webangeboten
  • Entwicklung barrierefreier Websites
  • Umbau bestehender Websites

Wir arbeiten für unsere Kunden nach der BIVT (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung).

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